Vermietete Wohnung verkaufen: Was Eigentümer wissen müssen
Matthias Naumann
Geschäftsführer - seit über 10 Jahren im Leipziger Immobilienmarkt
Eine vermietete Wohnung verkaufen ist rechtlich jederzeit möglich, wirtschaftlich aber deutlich anders als der Verkauf einer leeren Eigentumswohnung. Mieter bleiben mit allen Rechten im Objekt; der Käufer tritt nach § 566 BGB in den bestehenden Mietvertrag ein. Für Verkäufer heißt das: realistischerweise 20 bis 30 Prozent Preisabschlag gegenüber einer leer stehenden Wohnung - abhängig von Miete, Restlaufzeit und Ausstattung. Dieser Ratgeber zeigt, wie Sie eine vermietete Wohnung verkaufen und trotzdem einen fairen Preis erzielen.