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Ertragswertverfahren bei Immobilien: einfach erklärt

Matthias Naumann
Geschäftsführer - seit über 10 Jahren im Leipziger Immobilienmarkt
Das Ertragswertverfahren ist das wichtigste Bewertungsverfahren für vermietete Immobilien. Banken, Investoren und Gerichte leiten damit den Verkehrswert aus den erzielbaren Mieteinnahmen ab. Wie die Formel aussieht, welche Kennzahlen Sie brauchen und wie Sie eine eigene Beispielrechnung aufstellen - dieser Leitfaden zeigt es Schritt für Schritt, mit konkreten Zahlen aus Leipzig.

Das Wichtigste auf einen Blick

Das Ertragswertverfahren ermittelt den Wert einer Immobilie aus den nachhaltig erzielbaren Mieteinnahmen.
Standardverfahren für vermietete Mehrfamilienhäuser, Gewerbeimmobilien und Kapitalanlageobjekte.
Rechtsgrundlage: §§ 27-34 ImmoWertV 2021.
Kerngrößen: Jahresrohertrag, Bewirtschaftungskosten, Bodenwertverzinsung, Liegenschaftszinssatz, Restnutzungsdauer.
Für Kapitalanleger in Leipzig ist das Verfahren die Basis jedes realistischen Kaufpreisangebots durch PNP Invest.
Das Ertragswertverfahren ist in den §§ 27 ff. der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV 2021) geregelt.[1] Es bestimmt den Verkehrswert einer Immobilie nicht aus dem Vergleich mit anderen Objekten, sondern aus dem nachhaltig erzielbaren Reinertrag. Damit ist es das Standardverfahren für vermietete Mehrfamilienhäuser, Gewerbeimmobilien, gemischt genutzte Objekte und vermietete Eigentumswohnungen. Auch Banken bewerten Kapitalanlageimmobilien nach dieser Methode - für Verkäufer, Käufer und Kreditnehmer lohnt es sich, die Logik dahinter zu verstehen. Im Kern folgt das Verfahren einer einfachen Idee: Wie viel ist ein Objekt wert, das jährlich eine bestimmte Nettomiete einbringt? Genau diese Frage beantwortet der Ertragswert - durch Kapitalisierung des Reinertrags über die Restnutzungsdauer zuzüglich des separaten Bodenwerts. Wer in Leipzig eine vermietete Immobilie verkaufen möchte, wird von Profiinvestoren und Banken zwangsläufig nach dieser Logik bewertet.

Wann kommt das Ertragswertverfahren zum Einsatz?

Immer dann, wenn der wirtschaftliche Nutzen einer Immobilie aus Mieteinnahmen besteht. Das ist der Fall bei Mehrfamilienhäusern, vermieteten Eigentumswohnungen, Gewerbeimmobilien (Büro, Einzelhandel, Logistik), Wohn- und Geschäftshäusern und Anlageimmobilien im institutionellen Portfolio. Bei selbstgenutzten Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen greift dagegen das Vergleichswertverfahren - weil hier kein Ertrag anfällt, der bewertet werden könnte. In der Praxis wird das Verfahren häufig mit einem Kontrollverfahren kombiniert: Ein Mehrfamilienhaus wird primär nach Ertragswert bewertet, zusätzlich aber über Vergleichskennzahlen (Kaufpreis-Faktor, €/m² Wohnfläche) plausibilisiert. Erst wenn beide Verfahren zu ähnlichen Ergebnissen kommen, ist die Immobilienbewertung belastbar.

Die Formel im Ertragswertverfahren

Das Ertragswertverfahren folgt einer klaren Formel. Vereinfacht dargestellt:
Ertragswert = Bodenwert + (Reinertrag der baulichen Anlagen × Vervielfältiger)
Der Reinertrag der baulichen Anlagen ergibt sich aus dem Jahresrohertrag (Kaltmiete × 12) abzüglich der Bewirtschaftungskosten (Verwaltung, Instandhaltung, Mietausfallwagnis, nicht umlagefähige Betriebskosten) und abzüglich der Bodenwertverzinsung. Der Vervielfältiger leitet sich aus Liegenschaftszinssatz und Restnutzungsdauer ab. Diese Größen sind alle definiert, aber datenintensiv - die Qualität der Bewertung hängt direkt an der Qualität der Eingangsdaten.

Die wichtigsten Kennzahlen im Überblick

Jahresrohertrag: tatsächliche oder marktübliche Kaltmiete × 12. Bei langfristigen Untermieten wird die marktübliche Miete angesetzt.
Bewirtschaftungskosten: ca. 15-25 % des Rohertrags - Verwaltung, Instandhaltung, Mietausfallwagnis (2-4 %) und nicht umlegbare Nebenkosten.
Bodenwert: Grundstücksfläche × Bodenrichtwert (z. B. aus dem Gutachterausschuss Leipzig).
Bodenwertverzinsung: Bodenwert × Liegenschaftszinssatz. Wird vom Reinertrag abgezogen, um nur den Gebäudeertrag zu isolieren.
Liegenschaftszinssatz: stadt- und segmentspezifischer Kapitalisierungszinssatz, in Leipzig aktuell bei Mehrfamilienhäusern ca. 3-4 %.
Restnutzungsdauer: verbleibende wirtschaftliche Nutzungsdauer des Gebäudes, bei Mehrfamilienhäusern 60-80 Jahre minus Gebäudealter.

Ertragswertverfahren - Berechnung Schritt für Schritt

Ein Beispiel veranschaulicht die Logik: Ein Mehrfamilienhaus in Leipzig-Gohlis, Baujahr 1925, saniert 2015. Grundstück 500 m², Bodenrichtwert 350 €/m², Wohnfläche 500 m², Kaltmiete 8 €/m². Gehen Sie Schritt für Schritt vor:
Schritt 1 - Jahresrohertrag: 500 m² × 8 €/m² × 12 Monate = 48.000 € pro Jahr.
Schritt 2 - Bewirtschaftungskosten: 20 % des Rohertrags = 9.600 €. Reinertrag vor Bodenwertverzinsung: 38.400 €.
Schritt 3 - Bodenwert: 500 m² × 350 €/m² = 175.000 €.
Schritt 4 - Bodenwertverzinsung: 175.000 € × 3,5 % = 6.125 €. Reinertrag der baulichen Anlagen: 38.400 € − 6.125 € = 32.275 €.
Schritt 5 - Vervielfältiger: bei 3,5 % Liegenschaftszinssatz und 70 Jahren Restnutzungsdauer rund 26,23.
Schritt 6 - Gebäudeertragswert: 32.275 € × 26,23 ≈ 846.570 €.
Schritt 7 - Ertragswert gesamt: Bodenwert 175.000 € + Gebäudeertragswert 846.570 € ≈ 1.021.570 €.
Das Ergebnis ist ein fundierter Verkehrswert. In der Praxis werden die Bewirtschaftungskosten und der Liegenschaftszinssatz objektspezifisch angepasst, und der Vervielfältiger wird aus Tabellen der ImmoWertV entnommen. Für eine erste Richtwertbewertung reicht die vereinfachte Formel aber aus.

Vervielfältiger - die Schlüsselgröße in der Formel

Der Vervielfältiger (oft auch Barwertfaktor genannt) ist die mathematische Brücke zwischen jährlichem Reinertrag und kapitalisiertem Gebäudewert. Er berücksichtigt gleichzeitig den Liegenschaftszinssatz und die verbleibende Nutzungsdauer. Als Faustformel gilt: Je niedriger der Zinssatz und je länger die Restnutzungsdauer, desto höher der Vervielfältiger - und umgekehrt. Eine Tabelle zur Bestimmung findet sich in Anlage 2 zur ImmoWertV. Typische Werte zur Orientierung: Bei einem Liegenschaftszinssatz von 3,5 Prozent und 70 Jahren Restnutzungsdauer liegt der Vervielfältiger bei rund 26. Bei 5 Prozent und 40 Jahren sind es nur noch rund 17. Die Spreizung zeigt: Allein die Einordnung des Liegenschaftszinssatzes entscheidet über sechsstellige Unterschiede im Ertragswert. Für eine fundierte Bewertung ist deshalb entscheidend, dass der angesetzte Zinssatz marktgerecht ist - idealerweise hergeleitet aus den Grundstücksmarktberichten der örtlichen Gutachterausschüsse.

Typische Fehler im Ertragswertverfahren

Bei der eigenen Anwendung des Verfahrens schleichen sich immer wieder dieselben Fehler ein. Der häufigste: Die tatsächlich vereinbarte Miete wird angesetzt, obwohl sie deutlich unter der marktüblichen Miete liegt. Das ist im Altbestand fast die Regel - und führt zu systematisch zu niedrigen Ertragswerten. Richtig ist die Ansetzung der nachhaltig erzielbaren Marktmiete, gegebenenfalls mit Abzug für die Restlaufzeit ungünstiger Bestandsverträge. Zweiter Fehler: zu pauschal angesetzte Bewirtschaftungskosten. In der Realität unterscheiden sich Instandhaltungsbudgets zwischen einem 1910er Altbau und einem Neubau um das Drei- bis Vierfache. Wer hier pauschale 15 Prozent ansetzt, ignoriert den realen Sanierungsstau. Dritter Fehler: Die Restnutzungsdauer wird mechanisch aus dem Baujahr abgeleitet, ohne Modernisierungen zu berücksichtigen. Eine 2020 komplett sanierte Immobilie aus 1920 hat nicht 10, sondern 60 bis 70 Jahre Restnutzungsdauer.

Vereinfachtes Ertragswertverfahren vs. ausführliches Verfahren

Die ImmoWertV kennt ein vereinfachtes Ertragswertverfahren (§ 29 ImmoWertV), bei dem die Bodenwertverzinsung in die Kapitalisierung integriert wird und nicht separat abgezogen werden muss. Das Ergebnis ist weitgehend gleich, die Berechnung aber schlanker. Die ausführliche Variante eignet sich eher für Gutachten mit besonderen Anforderungen an die Transparenz - etwa im gerichtlichen Kontext oder bei gemischter Nutzung.

Ertragswertverfahren-Rechner: Online-Tools und ihre Grenzen

Online-Rechner für das Ertragswertverfahren liefern in zwei Minuten einen Richtwert. Typische Anbieter sind Sprengnetter, Immoverkauf24 oder die Tools der Sparkassen. Der Wert solcher Rechner hängt an der Eingabequalität: Wer Jahresrohertrag, Bodenrichtwert und Liegenschaftszinssatz richtig einschätzt, erhält ein brauchbares Ergebnis. Wer pauschale Annahmen macht, produziert Zahlen ohne Aussagekraft. Für rechtliche Anlässe (Erbe, Scheidung, Finanzamt) reicht ein Online-Rechner nicht. Hier braucht es das Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen oder ein qualifiziertes Kurzgutachten. Für einen privaten Verkaufsentscheid sind Online-Tools ein guter erster Filter - mehr aber nicht.

Ertragswertverfahren und Kaufpreisangebot durch PNP Invest

Die PNP Invest GmbH erstellt für vermietete Eigentumswohnungen und Mehrfamilienhäuser in Leipzig und Umgebung Kaufpreisangebote nach dem Ertragswertverfahren. Das heißt: Wir kalkulieren auf Basis der tatsächlichen Kaltmiete, realistischer Bewirtschaftungskosten und eines marktgerechten Liegenschaftszinssatzes. Der Vorteil für Sie: Sie erhalten eine Bewertungslogik, die Sie mit jedem Bankkalkül und jedem anderen Investorenangebot vergleichen können. Keine Wunschpreise, keine Optimismusaufschläge. Wer in Leipzig eine vermietete Immobilie verkauft, trifft an fast jeder Ecke auf das Ertragswertverfahren - sei es bei der eigenen Bank, bei einem institutionellen Käufer oder bei einem regionalen Direktankäufer. Wer die Logik kennt, verhandelt faktenbasiert und verschenkt kein Geld.

Praxisbeispiel: Ertragswertverfahren für ein Leipziger Mehrfamilienhaus

Ein realistisches Beispiel zeigt die Anwendung des Ertragswertverfahrens besonders deutlich. Ausgangslage: Ein saniertes Gründerzeithaus in Leipzig-Connewitz mit vier Wohneinheiten, insgesamt 320 m² Wohnfläche, durchschnittliche Kaltmiete 9 €/m², Grundstücksfläche 400 m², Bodenrichtwert 550 €/m². Rohertragswert: 320 m² × 9 €/m² × 12 Monate = 34.560 € jährlich. Bewirtschaftungskosten bei 20 %: 6.912 €. Bodenwert: 400 m² × 550 €/m² = 220.000 €. Bei 3,5 % Liegenschaftszinssatz ergibt sich eine Bodenwertverzinsung von 7.700 €. Reinertrag der baulichen Anlagen: 34.560 − 6.912 − 7.700 = 19.948 €. Vervielfältiger bei 65 Jahren Restnutzungsdauer und 3,5 % Zinssatz: rund 25,4. Gebäudeertragswert: 19.948 € × 25,4 ≈ 506.680 €. Gesamter Ertragswert: 506.680 € + 220.000 € Bodenwert = 726.680 €. Dieser Wert ist ein realistischer Startpunkt für Verhandlungen mit Banken und Investoren. Das Ertragswertverfahren liefert damit eine belastbare, nachvollziehbare Bewertungsgrundlage für jede Verkaufsentscheidung.

Fazit: Wann ist das Ertragswertverfahren der richtige Ansatz?

Das Ertragswertverfahren ist der Goldstandard für die Bewertung vermieteter Immobilien in Deutschland. Banken, Versicherungen, Sachverständige und professionelle Investoren nutzen das Verfahren, weil es den wirtschaftlichen Wert einer Kapitalanlage exakt abbildet. Für selbstgenutzte Immobilien ist das Ertragswertverfahren hingegen weniger geeignet - hier greift das Vergleichswertverfahren. In der Praxis des Ertragswertverfahrens hängt die Qualität des Ergebnisses an drei Faktoren: realistische Marktmiete, marktgerechter Liegenschaftszinssatz und korrekte Restnutzungsdauer. Wer diese Größen sauber herleitet, erhält einen Wert, der im Verhandlungsprozess mit Käufern, Banken oder Miterben Bestand hat. Eigentümer vermieteter Objekte in Leipzig erhalten über PNP Invest eine kostenlose Einschätzung nach dem Ertragswertverfahren - auf Basis aktueller Leipziger Marktdaten und realistischer Mietniveaus. Das Ergebnis ist ein verbindliches Kaufpreisangebot, das Sie mit Bank-Bewertungen und anderen Investoren-Angeboten direkt vergleichen können. Zusammengefasst: Das Ertragswertverfahren ist kein akademischer Selbstzweck, sondern die Brücke zwischen Miete und Marktwert. Wer vermietet verkauft, bewertet vermietet oder finanziert vermietet, kommt am Ertragswertverfahren nicht vorbei.

Kostenlose Einschätzung nach Ertragswertverfahren

Die Immobilienbewertung durch PNP Invest folgt dem Ertragswertverfahren und ist für Sie unverbindlich und kostenlos. Ansprechpartner ist Matthias Naumann, geschäftsführender Gesellschafter. Senden Sie uns Quadratmeter, Kaltmiete und Adresse - Sie erhalten innerhalb weniger Tage ein belastbares Kaufpreisangebot.

Häufige Fragen zum Ertragswertverfahren

Für welche Immobilien ist das Ertragswertverfahren geeignet?
Was ist der Liegenschaftszinssatz?
Wie lange ist die Restnutzungsdauer bei Mehrfamilienhäusern?
Wo finde ich den Bodenrichtwert für mein Grundstück?
Ersetzt das Ertragswertverfahren ein Sachverständigengutachten?

Quellen

[1] ImmoWertV 2021 - §§ 27 ff. Ertragswertverfahren. https://www.gesetze-im-internet.de/immowertv_2021/ - Abgerufen am 14.04.2026.
[2] § 194 BauGB - Verkehrswert. https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__194.html - Abgerufen am 14.04.2026.
[3] Gutachterausschuss für Grundstückswerte Leipzig. https://www.leipzig.de/bauen-und-wohnen/planen-und-bauen/immobilienmarktinformationen/ - Abgerufen am 14.04.2026.
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