Zum Inhalt springen

Grundstück verkaufen: Ablauf, Kosten & Tipps

Matthias Naumann
Geschäftsführer - seit über 10 Jahren im Leipziger Immobilienmarkt
Wer ein Grundstück verkaufen möchte, steht vor anderen Fragen als beim Haus- oder Wohnungsverkauf: Was ist der Boden wirklich wert? Welche Rolle spielt das Baurecht? Und wann greift die Spekulationssteuer? Dieser Ratgeber führt Sie Schritt für Schritt durch den Verkaufsprozess – von der Wertermittlung über die nötigen Unterlagen bis zum Notartermin. So verkaufen Sie Ihr Grundstück rechtssicher und zum bestmöglichen Preis.

Das Wichtigste auf einen Blick

Wert: Der Bodenrichtwert (kostenlos abrufbar über BORIS-D) liefert eine erste Orientierung – der tatsächliche Marktwert hängt vor allem von Lage, Zuschnitt, Erschließung und Bebaubarkeit ab.
Baurecht entscheidet: Ein Baugrundstück mit gesichertem Baurecht (Bebauungsplan oder § 34 BauGB) erzielt ein Vielfaches des Preises von Bauerwartungsland oder Ackerland.
Kosten: Die Notar- und Grundbuchkosten trägt überwiegend der Käufer. Verkäufer zahlen meist nur die Löschung alter Grundschulden (ca. 100–300 €) sowie ggf. Maklerprovision.
Steuern: Beim Verkauf innerhalb von 10 Jahren nach dem Kauf fällt auf den Gewinn Spekulationssteuer an – bei unbebauten Grundstücken gibt es keine Ausnahme durch Eigennutzung.
Dauer: Vom ersten Preischeck bis zur Kaufpreiszahlung vergehen im freien Verkauf meist 3–6 Monate; ein Direktankauf verkürzt den Prozess auf wenige Wochen.

Grundstück verkaufen: Diese Faktoren bestimmen den Wert

Bevor Sie Ihr Grundstück verkaufen, sollten Sie den realistischen Marktwert kennen. Erste Anlaufstelle ist der Bodenrichtwert: ein durchschnittlicher Lagewert in Euro pro Quadratmeter, den die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte auf Basis tatsächlich beurkundeter Kaufpreise ermitteln (§ 196 BauGB). Die Werte werden mindestens alle zwei Jahre aktualisiert und sind über das bundesweite Portal BORIS-D sowie die Landesportale kostenlos einsehbar. Wichtig: Der Bodenrichtwert ist ein Orientierungswert, kein Festpreis. Der tatsächlich erzielbare Verkaufspreis kann deutlich darüber oder darunter liegen – abhängig von: Lage und Mikrolage: Anbindung, Infrastruktur, Nachbarschaft, Ausrichtung Zuschnitt und Größe: Rechteckige, gut teilbare Grundstücke sind gefragter als schmale oder verwinkelte Flächen Erschließung: Liegen Strom, Wasser, Abwasser und Zufahrt bereits an, steigt der Wert spürbar Bebaubarkeit: Art und Maß der zulässigen Nutzung (z. B. Geschossflächenzahl) bestimmen, was ein Käufer aus dem Grundstück machen kann Belastungen: Wegerechte, Leitungsrechte, Baulasten oder Altlasten mindern den Preis Für eine belastbare Preisermittlung lohnt sich der Vergleich mit tatsächlichen Verkaufsfällen in der Umgebung – oder die Einschätzung durch einen erfahrenen Ankäufer bzw. Sachverständigen vor Ort.

Baugrundstück verkaufen: Warum das Baurecht über den Preis entscheidet

Wer ein Baugrundstück verkaufen will, verfügt über das wertvollste Segment am Grundstücksmarkt – vorausgesetzt, das Baurecht ist gesichert. Entscheidend ist die planungsrechtliche Einordnung: Bauland mit Bebauungsplan (§ 30 BauGB): Der Bebauungsplan legt verbindlich fest, was gebaut werden darf. Höchste Preisklasse, da Käufer sofort Planungssicherheit haben. Innenbereich ohne Bebauungsplan (§ 34 BauGB): Das Grundstück liegt innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils und darf bebaut werden, wenn sich das Vorhaben in die Umgebung einfügt. Bauerwartungsland: Eine künftige Bebauung erscheint möglich, ist aber nicht gesichert. Der Wert liegt deutlich unter Bauland – mit spekulativem Aufschlag auf den Rohlandpreis. Außenbereich (§ 35 BauGB): Bebauung ist grundsätzlich nur in Ausnahmefällen zulässig, entsprechend niedrig ist der Bodenwert.
Praxis-Tipp: Wenn unklar ist, ob und wie Ihr Grundstück bebaut werden darf, kann eine Bauvoranfrage bei der zuständigen Baubehörde Klarheit schaffen. Ein positiver Bauvorbescheid ist bares Geld wert, denn er nimmt Kaufinteressenten das größte Risiko ab – und rechtfertigt einen höheren Verkaufspreis.

Ablauf: In 6 Schritten zum erfolgreichen Grundstücksverkauf

Der Verkaufsprozess folgt einem klaren Fahrplan: 1. Wert ermitteln: Bodenrichtwert prüfen, Bebaubarkeit klären, realistische Preisspanne festlegen. 2. Unterlagen beschaffen: Grundbuchauszug, Flurkarte und weitere Dokumente zusammenstellen (siehe nächster Abschnitt). 3. Vermarktung oder Direktankauf: Entweder inserieren Sie das Grundstück selbst bzw. über einen Makler – oder Sie holen ein direktes Kaufangebot eines professionellen Ankäufers ein. 4. Verhandlung und Käuferprüfung: Kaufpreis, Zahlungsmodalitäten und Übergabetermin verhandeln; bei Privatkäufern die Finanzierung bestätigen lassen. 5. Notartermin: Der Kaufvertrag muss in Deutschland notariell beurkundet werden – ohne Notar ist der Grundstücksverkauf nicht rechtsgültig. Der Vertragsentwurf liegt Verbrauchern mindestens 14 Tage vor dem Termin vor. 6. Abwicklung: Der Notar veranlasst die Auflassungsvormerkung, überwacht die Kaufpreiszahlung und beantragt anschließend die Eigentumsumschreibung im Grundbuch. Bis zur endgültigen Umschreibung vergehen in der Regel 4–8 Wochen. Im freien Verkauf sollten Sie insgesamt 3–6 Monate einplanen – je nach Lage und Nachfrage auch länger. Beim Direktankauf entfallen Vermarktung und Besichtigungstermine, sodass der Verkauf oft innerhalb weniger Wochen abgeschlossen ist.

Diese Unterlagen brauchen Sie für den Verkauf

Vollständige Unterlagen beschleunigen den Verkauf und schaffen Vertrauen bei Käufern. Stellen Sie folgende Dokumente bereit: Aktueller Grundbuchauszug (nicht älter als 3 Monate, erhältlich beim Grundbuchamt) Flurkarte / Liegenschaftskarte (Katasteramt) mit Grundstücksgrenzen und Flurstücksnummer Auskunft zum Bebauungsplan bzw. zur planungsrechtlichen Einordnung (Bauamt der Gemeinde) Auszug aus dem Baulastenverzeichnis (in den meisten Bundesländern beim Bauordnungsamt) Auskunft aus dem Altlastenkataster (Umweltamt) – besonders bei ehemals gewerblich genutzten Flächen Erschließungsnachweise und Bescheide über gezahlte Erschließungsbeiträge Falls vorhanden: Bauvorbescheid, Bodengutachten, Vermessungsunterlagen Fehlen einzelne Dokumente, ist das kein Ausschlusskriterium – seriöse Ankäufer unterstützen bei der Beschaffung. Wer jedoch privat inseriert, sollte die Unterlagen vor der ersten Besichtigung vollständig haben.

Kosten und Steuern beim Grundstücksverkauf

Die gute Nachricht vorweg: Der Großteil der Kaufnebenkosten entfällt auf den Käufer. Für Verkäufer relevant sind: Kosten für Verkäufer: Löschung von Grundschulden: Ist das Grundstück noch mit einer Grundschuld belastet, muss diese vor der Übergabe gelöscht werden – Kosten je nach Höhe der Eintragung meist 100–300 €. Unterlagenbeschaffung: Grundbuchauszug, Flurkarte und Auskünfte kosten zusammen meist unter 100 €. Maklerprovision: Bei unbebauten Grundstücken ist die Provision frei verhandelbar – die gesetzliche Provisionsteilung nach § 656c BGB gilt nur für Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen. Beim Direktankauf entfällt die Provision vollständig. Kosten für Käufer: Notar- und Grundbuchkosten (zusammen ca. 1,5–2 % des Kaufpreises) sowie die Grunderwerbsteuer (in Sachsen aktuell 5,5 %). Spekulationssteuer beachten: Verkaufen Sie ein privates Grundstück innerhalb von zehn Jahren nach dem Erwerb mit Gewinn, liegt ein privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG vor – der Gewinn wird mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert. Maßgeblich für die Frist ist jeweils das Datum der notariellen Beurkundung von Kauf und Verkauf. Wichtig: Die Ausnahme für selbst genutzte Immobilien greift bei unbebauten Grundstücken nicht – das hat der Bundesfinanzhof ausdrücklich entschieden (BFH, Urteil v. 25.05.2011, IX R 48/10). Auch ein als Garten genutztes Grundstück bleibt innerhalb der Zehnjahresfrist steuerpflichtig. Bei geerbten Grundstücken läuft die Frist des Erblassers weiter – wurde das Grundstück vor mehr als zehn Jahren vom Erblasser gekauft, ist Ihr Verkauf steuerfrei. Gewinne bis zur Freigrenze von 1.000 € pro Jahr bleiben steuerfrei. Lassen Sie Ihre individuelle Situation im Zweifel steuerlich prüfen.

Privatverkauf, Makler oder Direktankauf – was passt zu Ihnen?

Für den Verkauf Ihres Grundstücks gibt es drei Wege: Privatverkauf: Sie sparen die Maklerprovision, tragen aber den gesamten Aufwand selbst – Inserate, Anfragen, Besichtigungen, Bonitätsprüfung und Preisverhandlung. Ohne Markterfahrung besteht das Risiko, den Preis zu niedrig oder unrealistisch hoch anzusetzen. Maklerverkauf: Ein guter Makler kennt den lokalen Markt, übernimmt die Vermarktung und filtert Interessenten. Dafür fällt eine Provision an, und der Verkaufszeitraum bleibt offen – gerade bei speziellen Grundstücken kann sich die Vermarktung über Monate ziehen. Direktankauf: Ein professioneller Ankäufer wie PNP Invest prüft Ihr Grundstück, gibt innerhalb kurzer Zeit ein verbindliches Kaufpreisangebot ab und übernimmt die komplette Abwicklung. Es gibt keine Besichtigungstermine mit Fremden, keine Vermarktungsphase, keine Provision – und vor allem: Transaktionssicherheit, denn die Finanzierung steht. Dieser Weg eignet sich besonders, wenn Sie zügig und diskret verkaufen möchten, etwa bei einer Erbschaft, einer Erbengemeinschaft oder wenn Kapital für andere Vorhaben benötigt wird.

Fazit

Ein Grundstücksverkauf ist kein Hexenwerk – aber die Details entscheiden über den Erlös. Wer den Bodenrichtwert kennt, die Bebaubarkeit klärt und die Zehnjahresfrist der Spekulationssteuer im Blick behält, verkauft deutlich souveräner. Gerade beim Baugrundstück lohnt es sich, das Baurecht vor dem Verkauf sauber zu dokumentieren: Ein positiver Bauvorbescheid kann den Verkaufspreis spürbar steigern. Ob Privatverkauf, Makler oder Direktankauf – wählen Sie den Weg, der zu Ihrem Zeitplan und Ihrer Situation passt. Wenn Geschwindigkeit, Diskretion und Verkaufssicherheit zählen, ist der Direktankauf die unkomplizierteste Lösung.

Kostenloses Kaufpreisangebot für Ihr Grundstück

Senden Sie uns Adresse, Grundstücksgröße und – falls vorhanden – Angaben zur Bebaubarkeit. Matthias Naumann von PNP Invest meldet sich innerhalb von 24 Stunden mit einem unverbindlichen Kaufpreisangebot zurück.

Häufige Fragen zum Grundstücksverkauf

Wie lange dauert es, ein Grundstück zu verkaufen?
Was kostet der Verkauf eines Grundstücks?
Muss ich beim Grundstücksverkauf Steuern zahlen?
Was ist mein Grundstück wert?
Kann ich ein Grundstück ohne Bebauungsplan verkaufen?

Quellen

[1] § 23 EStG – Private Veräußerungsgeschäfte, https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__23.html, abgerufen am 20.07.2026
[2] § 196 BauGB – Bodenrichtwerte, https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__196.html, abgerufen am 20.07.2026
[3] § 34 BauGB – Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile, https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__34.html, abgerufen am 20.07.2026
[4] ImmoScout24 – Spekulationssteuer bei unbebautem Grundstück, https://www.immobilienscout24.de/wissen/verkaufen/spekulationssteuer-unbebautes-grundstueck.html, abgerufen am 20.07.2026
Weitere Artikel
Vorschautext
Vorschautext
Vorschautext
Sprechen Sie mit uns
Sie möchten mit uns persönlich über Ihr Anliegen sprechen? Schreiben Sie uns!
Matthias Naumann
Ihr persönlicher Ansprechpartner
Kontaktformular
Name
Telefon
+49 341 256 99 069
Rufen Sie uns an.
ankauf@pnp-invest.de
Schreiben Sie uns.
Gohliser Straße 11,
04105 Leipzig
Wo Sie uns besuchen dürfen.