Wer ein Baugrundstück verkaufen will, verfügt über das wertvollste Segment am Grundstücksmarkt – vorausgesetzt, das Baurecht ist gesichert. Entscheidend ist die planungsrechtliche Einordnung:
Bauland mit Bebauungsplan (§ 30 BauGB): Der Bebauungsplan legt verbindlich fest, was gebaut werden darf. Höchste Preisklasse, da Käufer sofort Planungssicherheit haben.
Innenbereich ohne Bebauungsplan (§ 34 BauGB): Das Grundstück liegt innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils und darf bebaut werden, wenn sich das Vorhaben in die Umgebung einfügt.
Bauerwartungsland: Eine künftige Bebauung erscheint möglich, ist aber nicht gesichert. Der Wert liegt deutlich unter Bauland – mit spekulativem Aufschlag auf den Rohlandpreis.
Außenbereich (§ 35 BauGB): Bebauung ist grundsätzlich nur in Ausnahmefällen zulässig, entsprechend niedrig ist der Bodenwert.
Praxis-Tipp: Wenn unklar ist, ob und wie Ihr Grundstück bebaut werden darf, kann eine Bauvoranfrage bei der zuständigen Baubehörde Klarheit schaffen. Ein positiver Bauvorbescheid ist bares Geld wert, denn er nimmt Kaufinteressenten das größte Risiko ab – und rechtfertigt einen höheren Verkaufspreis.