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Wir kaufen Ihre Immobilie
bei einer Scheidung!
Ohne Makler – Ohne Umwege – Ohne Kosten
Im Rahmen von einem Hausverkauf in Scheidung muss das gemeinsame Vermögen zwischen den Ehegatten aufgeteilt werden. Ist einer der beiden Ehegatten Inhaber einer Immobilie, muss er häufig, aber nicht immer seinem Ehepartner einen Zugewinnausgleich (Zuwachs seines Vermögens während der Ehe) zu zahlen. Die Zahlung des Zugewinnausgleichs ist häufig nur möglich, wenn eine Immobilie verkauft wird.
Häufig haben die Eheleute auch eine große Immobilie gemeinsam bewohnt und nachdem einer der Ehepartner auszieht, muss die Immobilie verkauft werden. Auch deshalb, weil sich einer von beiden diese nicht mehr leisten kann, da er den anderen auszahlen muss. Häufig besteht kein unmittelbarer zeitlicher Druck, was auch von der Qualität der beteiligten Rechtsanwälte abhängt. Die Rechtsanwälte haben erhebliche Einwirkungsmöglichkeiten, eine schnelle finanzielle Klärung zu ermöglichen.
Sollten Sie sich dafür entscheiden, Ihre Immobilie an Naumann Immobilien zu verkaufen, entstehen Ihnen keine Kosten. Wir übernehmen alle anfallenden finanziellen Aufwendungen als auch eine fachliche anwaltliche Erstberatung für Sie.
Das Haus gehört immer der Person, die als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist. Sofern beide Ehepartner im Grundbuch eingetragen sind, gehört die Immobilie nach der Scheidung beiden Personen. Wenn nur eine Person als Eigentümer im Grundbuch vermerkt ist, gehört die Immobilie nach Scheidung der Person als Alleineigentum. Falls kein Ehevertrag abgeschlossen wurde, entsteht nach der Heirat eine sogenannte Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet, dass das gemeinsam in der Ehe erworbene Vermögen inklusive der Vermögensgüter im Falle einer Trennung aufgeteilt wird. Außerdem erfolgt ein Ausgleich des Zugewinns.
Die allgemein beste Lösung ist es oft, das gemeinsame Haus zu verkaufen, da sich der Verkaufserlös leicht aufteilen lässt. Wichtig ist vor allem, dass sich die Ehepartner nach Trennung einig sein sollten, was mit gemeinsamen Vermögensgütern passieren soll. Wir stellen Ihnen kostenlos einen Rechtsanwalt für eine ergebnisorientierte Lösung zur Seite.
Was die Grunderwerbsteuer betrifft, erfolgt die Übertragung im direkten Zusammenhang mit Scheidung. Demnach fällt keine Grunderwerbsteuer an. Der Zusammenhang muss wirklich geltend gemacht werden, denn dadurch spart man sich eine Steuer, welche schnell einige Tausend Euro betragen kann.
Wenn Anteile nach dem Verkauf übertragen werden, kann eine Spekulationssteuer anfallen. Diese bemisst sich am Veräußerungsgewinn der Immobilie und ist so hoch wie Ihr persönlicher Einkommensteuersatz. Sie muss nicht bezahlt werden, wenn die Geschiedenen die Immobilie im Jahr des Verkaufs und den zwei vorangegangenen Kalenderjahren zu Wohnzwecken selbst genutzt haben!
Als familiengeführtes Unternehmen mit einem jungen und dynamischen Team bauen wir auf zuverlässige, vertrauensvolle und langfristige Geschäftsbeziehungen. Fairness und persönliche Integrität sind dabei die Basis unserer Arbeit. PNP Invest bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Immobilie unkompliziert und schnell an uns zu verkaufen. Bereits 48 Stunden nach einer gemeinsamen Besichtigung Ihrer Immobilie können wir Ihnen ein Kaufpreisangebot machen, welches wir dank der Zusammenarbeit mit professionellen Investoren zuverlässig garantieren können.
Da wir Immobilien stets in unseren Unternehmensbestand ankaufen, benötigen Sie zudem keinen herkömmlichen Immobilienmakler und sparen sich somit Zeit und Geld. Um Ihnen den Hausverkauf so einfach und angenehm wie möglich zu gestalten, stellen wir Ihnen einen Ansprechpartner zur Verfügung, der über die gesamte Woche zu jeder Zeit für Sie erreichbar ist und all Ihre Fragen gerne beantwortet.
Darüber hinaus bieten wir Ihnen für rechtliche Fragestellungen eine kostenlose anwaltliche Beratung mit einem Fachanwalt vor Ort. Dieser kann Sie bei der verlässlichen Einschätzung der Sachlage oder bei einer einvernehmlichen Einigung innerhalb der Erbengemeinschaft unterstützen und gewährleistet die rechtssichere Erstellung und Prüfung der Kaufverträge sowie die Überwachung der Transaktionen bezüglich des Hausverkaufs. Dieses Vorgehen hat bereits zu mehr als 100 zufriedenen Kunden geführt, welche wir durch unsere umfangreiche Kompetenz sowie unserer jahrelangen Erfahrungen auf dem Immobilienmarkt überzeugen konnten.
Wir bieten Ihnen für rechtliche Fragestellungen eine kostenlose anwaltliche Beratung mit einem Fachanwalt vor Ort. Dieser kann Sie bei der verlässlichen Einschätzung der Sachlage oder bei einer einvernehmlichen Einigung der Scheidungspartner unterstützen und gewährleistet die rechtssichere Erstellung und Prüfung der Kaufverträge sowie die Überwachung der Transaktionen bezüglich des Hausverkaufs. Dieses Vorgehen hat bereits zu mehr als 100 zufriedenen Kunden geführt, welche wir durch unsere umfangreiche Kompetenz sowie unserer jahrelangen Erfahrungen auf dem Immobilienmarkt überzeugen konnten!
Mit unserer kostenlosen anwaltlichen Beratung sind Sie immer auf der sicheren Seite!
Naumann Immobilien kauft Ihre Immobilie oder Grundstück direkt in den Bestand. Ohne Umwege! Ohne Makler!
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